In 3 Schritten zur zertifizierten Übersetzung
Laden Sie einfach zu übersetzende Dokumente zum Vorabcheck hoch. Für eine beglaubigte Übersetzung benötigen wir diese als Scan oder sehr gutes Foto.
Innerhalb von 3 Stunden senden wir Ihnen zu unseren Geschäftszeiten einen Kostenvoranschlag. Nach Ihrer Auftragserteilung beginnen wir mit der Übersetzung.
Nach der Fertigstellung senden wir Ihnen die übersetzten Texte per E-Mail zu. Beglaubigte Übersetzungen erhalten Sie zunächst als PDF sowie per Post im Original.
Als ISO-zertifiziertes Übersetzungsbüro in Graz ist uns sprachliche Präzision genauso wichtig wie reibungslose Abläufe. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen, entwickeln einen klaren Projektplan und überprüfen jedes Dokument sorgfältig. So entstehen hochwertige Übersetzungen in jeder gewünschten Zielsprache. Wenn Sie beglaubigte Dokumente benötigen, erstellen wir diese selbstverständlich im Einklang mit den Vorgaben der Grazer Behörden.

Unsere Übersetzungsdienste in Graz sind perfekt darauf abgestimmt, den vielfältigen Anforderungen der steirischen Landeshauptstadt gerecht zu werden. Ob Sie überzeugende Marketing-Texte für internationale Kampagnen brauchen, präzise Finanzübersetzungen für Grazer Unternehmen erstellen lassen möchten oder den stetig wachsenden Tourismus-Sektor abdecken müssen – unser erfahrenes Team stellt sicher, dass Ihre Botschaften sprachlich und kulturell auf den Punkt gebracht werden. Dabei legen wir großen Wert auf regionale Besonderheiten sowie die jeweiligen Fachterminologien, sodass Ihre Kommunikation perfekt zu Ihrem Grazer Publikum passt.
Zu unseren Kunden zählen renommierte Institutionen wie die Universität Graz, Unternehmen aus dem Energiesektor und Kulturinitiativen rund um den Grazer Opern- und Kunsthaus-Bereich. Für dringende Projekte bieten wir zudem einen schnellen Express-Service an, damit Sie auch bei kurzfristigen Anforderungen keine Kompromisse in puncto Qualität eingehen müssen. Mit unserem professionellen Ansatz und modernsten Übersetzungstechnologien sorgen wir dafür, dass Ihre Inhalte in Graz wie auch international auf höchstem Niveau glänzen.
Ich benötigte eine beglaubigte Übersetzung für eine Behörde, und alles lief perfekt. Die Dokumente wurden pünktlich geliefert und problemlos akzeptiert. Vielen Dank!
M. Horváth, JakominiDie Übersetzung unserer Marketingmaterialien war hervorragend. Die Texte waren nicht nur sprachlich korrekt, sondern klangen auch absolut natürlich. Sehr professionelle Arbeit!
S. Mittermeier, GeidorfUnsere technischen Dokumentationen wurden fehlerfrei und termingerecht übersetzt. Besonders beeindruckt hat uns die präzise Fachterminologie. Vielen Dank, klare Empfehlung!
T. Dimitrov, LendAntwort: Unser Übersetzungsdienst in Graz deckt über 60 Sprachen ab – von Deutsch, Englisch und Französisch über Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Portugiesisch, bis hin zu Osteuropa (Russisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Ukrainisch), Skandinavisch (Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch), Asiatisch (Japanisch, Chinesisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch) sowie Arabisch, Hebräisch, Lettisch, Litauisch, Estnisch, Dari und Farsi.
Antwort: Für Personenstandsurkunden ist in der Steiermark typischerweise zunächst die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (BH bzw. Magistrat) für die Beglaubigung zuständig; die „Überbeglaubigung“ (Apostille) erfolgt danach durch die Landesregierung. Wenn Sie uns den Ausstellungsort und das Zielland nennen, sagen wir Ihnen, welche Stelle in der Kette relevant ist.
Antwort: Für viele Standardfälle liegen die Gebühren je Urkunde bei 24,20 €; in bestimmten Konstellationen (z. B. Staatsbürgerschafts-Urkunden) können es 27,20 € sein. Bei Einbringung per Post kann zusätzlich eine Eingabegebühr (z. B. 21 €) anfallen.
Antwort: Für die Übersetzungsleistung genügt ein gut lesbarer Scan. Für behördliche Zwecke ist häufig das Original für die Beglaubigung/Apostille erforderlich; Kopien werden je nach Stelle nicht akzeptiert. Wir sagen Ihnen vorab, welche Variante für Ihren Verwendungszweck realistisch ist.
Antwort: Wir definieren den Zielkontext (österreichische Behörde, EU-Verfahren, privatrechtlicher Vertrag) und verwenden eine terminologisch konsistente Übersetzung – inkl. Prüflesung. Bei mehrdeutigen Begriffen dokumentieren wir die Entscheidung (Terminologie-Notiz) zur Nachvollziehbarkeit.
Antwort: Oft ja – insbesondere wenn Texte inhaltlich zusammenhängen (z. B. Vertragsset, Anlagen, Zeugnis + Beiblätter). Wir kalkulieren transparent: Übersetzungsumfang, Layout und ggf. separate Beglaubigungen. Behördengebühren (Apostille pro Urkunde) bleiben allerdings meist pro Dokument.
Antwort: Handschriftliches und Siegel/Stempel werden in der Übersetzung ausdrücklich wiedergegeben bzw. beschrieben, soweit lesbar und relevant. Unleserliche Stellen markieren wir – damit die Übersetzung auditierbar bleibt.
Antwort: Senden Sie Scan/PDF, Zielland, gewünschte Sprache, Zweck (Behörde/Universität/Vertrag) und Deadline. Dann erhalten Sie Fixpreis, Liefertermin und – falls relevant – eine kurze Vorab-Info zur Beglaubigungs-/Apostille-Reihenfolge.
In manchen Fällen verlangen österreichische Behörden wie das AMS oder das BFA vor unserer Übersetzung eine Apostille, um die Echtheit Ihrer Originaldokumente zu bestätigen. Für diese Beglaubigung können Sie das Landesgericht in der Conrad-von-Hötzendorf-Straße 41, 8010 Graz, oder das Bezirksgericht Graz-Ost aufsuchen. Anschließend kümmern wir vom Übersetzungsbüro Graz uns um die präzise Übersetzung dieser Siegel. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, bis Sie Ihre fertigen Übersetzungen im Briefkasten haben.